E-BONUS


Elektroroller, 375 € Förderung pro Jahr


Sie bekommen diesen Bonus jährlich ausgezahlt. Das bedeutet, dass Sie jedes Jahr den Bonus aufs Neue ausbezahlt bekommen. Das Bundesumweltamt setzt jedes Jahr die Höhe des THG-Bonus fest. Bis zum Jahr 2030 wird garantiert jährlich ein THG-Bonus vom Bundesumweltamt ausgezahlt. 

Als privater oder gewerblicher E-Fahrzeughalter können Sie ab jetzt an der Richtlinie der Europäischen Union und dem Instrument der Treibhausgasemissionsquote (THG-Quote) des Umweltbundesamtes partizipieren. Dadurch ist im Jahr 2022 für Sie die Möglichkeit entstanden einen E-Bonus in Höhe von 375 EUR pro Elektrofahrzeug jährlich zu erhalten. Ab dem 01.01.2022 ist dies nun auch für private Fahrzeughalter möglich.

Der THG-Bonus kann auch für Elektroroller beantragt werden, die in der Vergangenheit gekauft wurden.  Dies gilt auch für Fahrzeuge die z.B. im Jahr 2018, 2019,

2020 oder 2021 gekauft wurden. 
Zurzeit wird ein 45er und ein 125er Elektroroller, gleich gewertet wie ein Elektroauto. Das bedeutet ein Elektroauto und ein E-Roller bekommen derzeit die gleiche jährliche Prämie. 

Voraussetzungen für die Freiwillige Zulassung

der 45 km/h Elektroroller 

Die Freiwillige Zulassung wird bei der zugehörigen Zulassungsstelle beantragt. Laut Auskunft unserer ansässigen KFZ-Zulassungsstelle werden für den Antrag folgende Unterlagen benötigt: 

▪ CoC-Papier (Übereinstimmungsbescheinigung)

▪ EVB-Elektronische Versicherungsnummer

▪ Personalausweis

E-Bonus beantragen

Extra E-Bonus für Elektromobilität

HIER GEHT`S ZUM E-BONUS

Wie beantrage ich die THG Prämie für 45er Elektroroller? 

Ab jetzt besteht die Möglichkeit auch für Kleinkraft-E-Roller den THG-Bonus zu beantragen. Dadurch kann auch für kleine Elektroroller z.B. der Klassen L1e/L1e-A der THG-Bonus beantragt werden. Für eine erfolgreiche Bestätigung des THG-Bonus durch das Umweltbundesamt wird zwingend eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Vorder- und Rückseite) benötigt. Diese Zulassungsbescheinigung bekommen Sie auf der KFZ-Zulassung. Ein Elektroroller der 45er Klasse muss normalerweise nicht bei der KFZ-Zulassung angemeldet werden, es reicht, wenn man zur Versicherung seiner Wahl geht und eine Roller-Versicherung abschließt. Danach bekommt man von der Versicherung ein Roller-Kennzeichen. Es ist aber auch möglich seinen 45er E-Roller bei der KFZ-Zulassung zuzulassen (die sogenannte freiwillige Zulassung). Durch die freiwillige Zulassung bekommen Sie eine Zulassungsbescheinigung Teil I für Ihren 45er E-Roller. Mit der Zulassungsbescheinigung können Sie Ihren THG-Bonus beantragen. 125er Elektroroller müssen immer zwingend bei der KFZ-Zulassungsstelle zugelassen werden. 

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